Zwischeninformation zur Pauschalreise Richtlinie

Am 10. Juni diskutierten die ECTAA und andere Vertreter der europäischen Tourismusindustrie mit der belgischen und ungarischen Ratspräsidentschaft über den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Überarbeitung der Pauschalreiserichtlinie. Die wichtigsten Punkte waren:

 

1. Definitionen: Der belgische Ratsvorsitz räumte Bedenken hinsichtlich einer Ausweitung der Definitionen von Pauschalreisen ein.
2. Vorauszahlungen: Die BE-Präsidentschaft erläuterte ihre derzeitige Position nicht und teilte lediglich den Standpunkt der Kommission mit, dass die Bestimmung über die Begrenzung der Vorauszahlungen flexibel sei, was potenzielle Cashflow-Probleme für die Organisatoren erleichtere.
3. Vertragsbeendigung und Rechte der Reisenden: Die Präsidentschaft hält die Einbeziehung des “Wohnorts” für die Vertragskündigung unter außergewöhnlichen Umständen für übertrieben, befürwortet aber die Beibehaltung des “Abreiseortes” aufgrund der einschlägigen Rechtsprechung. Sie lehnt es ab, eine erschöpfende Liste von auslösenden Umständen zu erstellen.
4. Gutscheine: Die Präsidentschaft lehnt die Abschaffung der automatischen Erstattung bei Ablauf des Gutscheins ab und befürwortet eine Erstattung in Höhe des ursprünglichen Reisepreises.
5. Insolvenzschutz: Es wird um Rückmeldung über die durchschnittliche Erstattungsdauer für Verbraucher gebeten.
6. B2B-Erstattungen: Auch hier wird um Rückmeldung zu realisierbaren Fristen gebeten, wobei darauf hingewiesen wird, dass kein Spielraum für strengere Bestimmungen besteht, da die Veranstalter ihre Rechte gegenüber den Dienstleistern wahrnehmen müssen.

Insgesamt haben die Vorsitze nicht viele Informationen über ihren derzeitigen Standpunkt geliefert. Mehr Informationen sollten in den Arbeitsdokumenten enthalten sein.

Quelle:  ECTAA Newsletter 18 June 2024

Schreibe einen Kommentar