Als Interessensvertretung der mittelständisches Reisebüros und Reiseveranstalter, setzen wir uns für ein faires Pauschalreisegesetz (PRG) und eine entsprechende PRV (Reisebürosicherungsverordnung zur Insolvenzabsicherung, vormals RSV) ein.
Jetzt unterschreiben! https://www.prg-aber-gerecht.at/
PRV – für alle!
Reisebüros und kleine Veranstalter müssen Partnern (zB Airlines, Hotels, …) oft 100% gleich bei Reservierung/Buchung zahlen. Diese Zahlungen werden aber von Airlines oder Hotels meist nicht abgesichert! Verbindet ein Reisebüro diese Leistung mit einer Anderen, muss trotzdem laut PRV, der Gesamtumsatz mit 20% abgesichert werden. Das Reisebüro darf aber nur 10% – max. 20% Anzahlung verlangen? Ein faire Lösung kann nur enstehen, wenn alle Anbieter max. 20% Anzahlung verlangen oder, wenn Reisebüros und Reiseveranstalter in Fällen von höheren Vorleistungen, auch höhere Anzahlungen entgegennehmen dürfen.
Keine Doppelabsicherung!
Das neue PRV sieht vor, dass bei Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen, die Umsätze aller Leistungen abzusichern sind. Diese Leistungen (oft wiederum von Reiseveranstaltern) sind aber bereits abgesichert. Es käme zu einer doppelten Absicherung! Die PRV schießt über jedes mögliche Ziel hinaus und kostet Unsummen für “überflüssige” Absicherungen.
20% Absicherung sind für ein KMU zu viel!
Warum sind 20% ausgerechnet für KMU zu viel? Weil große Unternehmen mit oftmals ausländischen Mutterkonzernen keinerlei Schwierigkeiten haben, solche Garantien über Patronatserklärungen uÄ zu vergeben.Unsere Mitglieder sind klassische österr. Klein- und Mittelbetriebe mit meist 1-10 Mitarbeiter. Jegliche Absicherung, muss durch teure Polizzen oder Bankgarantien erfolgen. Gleichzeitig erhöhen diese das finanzielle Gesamtobligo unserer KMU dramatisch. Das wiederum schränkt die Investitionskraft und die damit verbundene Arbeitsplatzschaffung stark ein.
Tourismusversicherung der Hotels, auch für Reisebüros!
Auch nach vielen Anläufen von Seiten unserer Kammer und des ÖVT über viele Jahre hinweg, konnten wir keine »einfache & günstige« Lösung der Insolvenzabsicherung (zB. durch einen Sicherungsschein mit Fondslösung) mit dem Bundesministerium herbeiführen. Die Hotels konnten das mit der ÖHT und dem BMDW, und der nun entstandenen Tourismusversicherung, aber sehr wohl. Reisebüros & Reiseveranstalter sind aber ausgenommen.Wir fordern daher entweder eine Aufnahme in diese Versicherungslösung oder die Möglichkeit zu einer ähnlich unbürokratischen Lösung für alle Reisebüros und Reiseveranstalter.